AGB
1. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Dateien, Papierbilder, usw.)
2. Urheberrecht
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart wurde. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde -jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. Bei der Verwertung der Lichtbilder verlang der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Reisekosten, Modellhonorare, etc. sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Unsere Preise verstehen sich inkl. MwSt.. Die Kosten für das Shooting, sowie der Bildbestellung sind nach Erhalt der Bilder per Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Längerfristig vereinbarte Termine (Hochzeiten, Portrait) bedürfen zur Terminfreihaltung eine Bestätigung. Wenn es zum Nichtzustandekommen des Vertrages durch den Auftraggeber verschuldet, kommt, behalten wir uns vor, Ausfallgebühren von 30% des Preises zu berechnen. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt Vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
4. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus den verletzungwesentlichen Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Eine Haftung für den Fotografen wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto-Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können, oder währenddessen abgebrochen werden müssen, kann der Foto-Termin aufgrund dessen nicht beendet werden fallen für einen Nachhol- Termin die Fahrtkosten des Fotografen erneut an. Für Beschädigungen am Eigentum des Fotografen für die der Auftraggeber verantwortlich ist, trägt der Auftraggeber über dessen Haftpflichtversicherung.
5. Leistungen
„Nach der Grundbearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine Online-Galerie für 3 Monate, bei Hochzeiten 12 Monate zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Ubersichtsdateien aus der Online-Galerie gelöscht. Ein erneutes zur Verfügungstellen der Auswahl Galerie bedeutet zusätzlichen Aufwand und wird gesondert vergütet. Der Zugangscode wird bei erneuter Bereitstellung vom Ersten immer abweichen. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen fertig bearbeitet in einer Frist von 4 Wochen. Auch die finale Lieferung der bearbeiteten Dateien erfolgt in der Regel über Datenmedium per Post oder Selbstabholung. Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.“
6.Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages, bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
7. Digitale Fotografie
Die Lieferung hinsichtlich der Bilddateien erfolgt per Post auf Datenträger und kann Profiprints bis zu einer Größe von 20x30cm enthalten. Um die Druckqualität der Abzüge zu gewährleisten, sollten größere Fachabzüge über unsere Labor erfolgen. Das Digitale RAW- sowie unbearbeitetes Film- Material werden nicht herausgegeben.
8. Bildbearbeitung
„Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen im Internet unter Nennung des Fotografen zu machen. Inbesondere bezieht sich diese Regelung auf Social Networks wie Facebook, private oder öffentliche Foren, etc. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Die Veränderung der
Lichtbilder von dritten Personen im Auftrag der Auftraggeber sind ohne Genehmigung des Fotografen nicht gestattet.“
9. Nutzung und Verbreitung
Der Auftraggeber ist berechtigt, die produzierten Lichtbilder ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für eigene Zwecke zu verwenden (Art. 19 URG) sowie für kommerzielle Zwecke in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu veröffentlichen. Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch wie unter 8. beschrieben, den Bildautoren zu benennen.
10. Lieferzeit und Reklamationen
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Arbeiten werden von uns mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
11. Nutzung der Fotografien
„Der Auftraggeber wurde darüber informiert, dass für eine Veröffentlichung der angefertigten Fotoaufnahmen eine Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist und erklären sich hiermit unwideruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich, örtlich und förmlich unbegrenzten Veröffentlichung auch für Werbezwecke jeder Art, einverstanden. Der Fotograf ist alleiniger Urheber. Im Falle von Veröffentlichungen stellen die Auftraggeber keine weiteren Ansprüche, auch nicht gege Dritte (Verlag, Provider, Webmaster). Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren. (Art. 24 §1 URG) Der Fotograf darf die Fotos Personen zeigen, welche vergleichbare Aufnahmen von sich machen lassen wollen. Bzgl. einer Veröffentlichung auf Facebook wird der Fotograf mündlich nach stattgefundenem Shooting noch einmal nach Ihrer Erlaubnis fragen. Für alle Bilder die der Fotograf auf Facebook und auf seiner Internetseite publiziert hat, verfügt er über die Einwilligung der abgebildeten Personen. Sollten Sie keine Veröffentlichung Ihrer Bilder wünschen, stellt das natürlich kein Problem dar. Bitte teilen Sie dies dem Fotografen noch vor Beginn des Shootings mit.“
12. Schlussbestimmung
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
13. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden,
sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.